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   OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00   

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OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,2011)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.08.2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,2011)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,2011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzgericht; Insolvenzsache; Beschwerdegericht; Kostenentscheidung; Prozesskosten; Anfechtung; Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 58 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 99; ; ZPO § 568 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 193
  • ZIP 2000, 1627
  • NZI 2000, 475
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Wie sich aus der in § 7 Abs. 1 InsO enthaltenen Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO ergibt, ist dafür Voraussetzung, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/2000 = ZinsO 2000, 280, 281; BayObLG MDR 1999, 1344 f. und 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jeweils m.w.N.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (OLGR 2000, 326= ZinsO 2000, 235) einen anderen, weitergehenden Standpunkt vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 16. März 2000 (aaO) nicht mehr fest.

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Wie sich aus der in § 7 Abs. 1 InsO enthaltenen Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO ergibt, ist dafür Voraussetzung, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/2000 = ZinsO 2000, 280, 281; BayObLG MDR 1999, 1344 f. und 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (OLGR 2000, 326= ZinsO 2000, 235) einen anderen, weitergehenden Standpunkt vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 16. März 2000 (aaO) nicht mehr fest.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Wie sich aus der in § 7 Abs. 1 InsO enthaltenen Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO ergibt, ist dafür Voraussetzung, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/2000 = ZinsO 2000, 280, 281; BayObLG MDR 1999, 1344 f. und 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Es kann offenbleiben, ob die sofortige weitere Beschwerde schon deshalb ausgeschlossen ist, weil gemäß §§ 4 InsO, 99 ZPO eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Insolvenzsachen nicht stattfindet (OLG Köln ZIP 2000, 1168; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2000 - 8 W 52/00; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. März 2000 - 3 W 45/00, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung auch im Insolvenzverfahren nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Es kann offenbleiben, ob die sofortige weitere Beschwerde schon deshalb ausgeschlossen ist, weil gemäß §§ 4 InsO, 99 ZPO eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Insolvenzsachen nicht stattfindet (OLG Köln ZIP 2000, 1168; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2000 - 8 W 52/00; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. März 2000 - 3 W 45/00, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Wie sich aus der in § 7 Abs. 1 InsO enthaltenen Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO ergibt, ist dafür Voraussetzung, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/2000 = ZinsO 2000, 280, 281; BayObLG MDR 1999, 1344 f. und 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jeweils m.w.N.).
  • AG Münster, 01.02.2000 - 71 IK 4/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (OLGR 2000, 326= ZinsO 2000, 235) einen anderen, weitergehenden Standpunkt vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 16. März 2000 (aaO) nicht mehr fest.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2000 - 8 W 52/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Es kann offenbleiben, ob die sofortige weitere Beschwerde schon deshalb ausgeschlossen ist, weil gemäß §§ 4 InsO, 99 ZPO eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Insolvenzsachen nicht stattfindet (OLG Köln ZIP 2000, 1168; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2000 - 8 W 52/00; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. März 2000 - 3 W 45/00, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 3 W 50/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00
    Die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde lässt sich nicht allein damit rechtfertigen, dass das Landgericht als Insolvenzgericht entschieden hat (Aufgabe von Senat 3 W 50/99 = OLGR 2000, 326 = ZInsO 2000, 235).
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01

    Verfahrenskosten, Insolvenz, Kostenbeschwerde

    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Eine solche Entscheidung unterliegt gemäß § 568 Abs. 3 ZPO - diese Vorschrift findet gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren Anwendung (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 jeweils m.w.N.; Kirchoff, in HK-InsO, § 7 Rn. 7 m.w.N.) - keiner weiteren Beschwerde.

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00

    Rechtsmittel gegen Beschluss der Gläubigerversammlung

    Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BGH ZIP 2000, 755; BayObLGZ 1999, 200, 202; OLG Köln ZIP 2000, 1449; OLG Saarbrücken InVo 2000, 205; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdn. 5; nunmehr auch Senat Beschluss vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 = ZInsO 2000, 519).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01

    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dessen Beschluß vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260) diesen Standpunkt ausdrücklich aufgegeben (Beschluß vom 11. August 2000, 3 W 138/00 = NZI 2000, 475) und knüpft nunmehr hinsichtlich der Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde im Sinne von § 7 Abs. 1 InsO ebenfalls an der vom Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof vertretene Auffassung an.
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2001 - 3 W 276/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde im

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  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 267/01

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenbeschluss des in der Hauptsache erledigten

    Deshalb ist, wenn das Insolvenzgericht (Amtsgericht) über die Kosten eines erledigten Verfahrens nach § 91 a Abs. 1 ZPO entscheidet, zwar gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde zum Landgericht, gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts aber keine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627; Kirchhof in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2001, § 7, Rdn. 7 mit weit. Nachw.).
  • LG Karlsruhe, 09.03.2004 - 11 T 380/03

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren über die

    Die Anfechtbarkeit kostenrechtlicher Beschwerdeentscheidungen folgt nicht aus der InsO (§ 6), sondern ergibt sich aus § 91 a Abs. 2 Satz 1 ZPO i.V.m. § 4 InsO, weshalb insoweit gegebenenfalls die Rechtsbeschwerde vom Beschwerdegericht besonders zugelassen werden muss, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (Münchener Kommentar/Ganter, Band 3, § 7 n.F. Rn. 26; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 193).
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